Grab- und Bestattungsbräuche
Das Bestattungswesen war in der römischen Zeit durch Gesetze geregelt und an die Einhaltung bestimmter traditioneller Riten und Vorschriften gebunden. Innerhalb des besiedelten Gebietes durfte nicht bestattet werden, weshalb man seine Toten bevorzugt entlang der Ausfallstraßen zur Ruhe bettete.
Begräbnis
Bestattung und Totenkult gehörten zu den Pflichten der Erben. Das Begräbnis wurde pomphaft begangen. Nach der Beisetzungszeremonie und an bestimmten Gedenktagen wurden Totenmähler abgehalten. Diese dienten dem Totengedächtnis und sollten den Verstorbenen davor bewahren, vergessen zu werden. Um sicher zu gehen, dass ein ordnungsgemäßes Begräbnis unter Beachtung aller notwendigen Riten abgehalten wurde, kaufte man sich in einen Bestattungsverein ein und regelte per Testament zeitgerecht eine Bestattung nach eigener Jenseitsvorstellung. Im Testament konnte etwa festgelegt sein, wer später im Grab bestattet werden durfte, oder ob vielleicht der Erbe von einer Nachbestattung ausgeschlossen sei.
Grabbeigaben
Im heidnischen Totenkult war es üblich, dem Verstorbenen Beigaben ins Grab oder auf den Scheiterhaufen zu legen. Die Beigabensitte entspringt den damaligen Jenseitsvorstellungen. Durch die Beigaben von Geschirr, Lampen und Nahrungsmitteln sollte der Tote für sein jenseitiges Sein mit Speisen, Getränken und Licht wohl ausgestattet sein. Die Beigabe von Lampen hatte auch symbolhaften, unheilabwehrenden Charakter. Das Licht sollte böse Geister und Dämonen vertreiben. Die Beigabemünzen dienten als Fährlohn für den Fergen in der Unterwelt. Das Leben in der Unterwelt konnte man sich je nach Glaubensvorstellung düster im Reich der Schatten oder heiter auf den Inseln der Seligen vorstellen. Durch die Totenmähler an den Gedenktagen sollte der Verstorbene für kurze Zeit wieder am Leben in der Oberwelt teilhaben.
Bestattungsarten
Die Antike kannte zwei verschiedene Bestattungsarten: Brand- und Körperbestattung. Grundsätzlich konnten beide nebeneinander geübt werden. Auch in Lauriacum wurden vom 1. bis zum 5. Jahrhundert beide Bestattungsarten gepflegt. Im 1. und 2. Jahrhundert wurde vorwiegend verbrannt; in Ausnahmefällen – und bei Kleinkindern regelmäßig – wurde der Tote auch unverbrannt begraben. Im 3. Jahrhundert laufen beide Bestattungsarten nebeneinander und im 4. Jahrhundert hat sich in Lauriacum die Körperbestattung durchgesetzt. In anderen Provinzteilen wurde Brandbestattung auch noch länger ausgeübt. Der Übergang von Brand- zur Körperbestattung vollzog sich allmählich. Die tiefen Ursachen für den Wandel sind jedoch nicht bekannt.
Langsam veränderte sich auch die Beigabensitte. Vor allem wird die Menge der Beigabengefäße verringert. Münzbeigaben halten sich traditionell lange und das Vorkommen von Trachtbestandteilen und Schmucksachen in Gräbern lässt sich bis in die frühchristliche Ära trotz neuer Jenseitsvorstellungen nachweisen.